Wir haben für Sie die derzeit gültigen Bedingungen für eine Rückkehr nach Deutschland zusammengefasst

Grundsätzlich gelten diese Regelungen ab dem Tag der Erklärung zum Risikogebiet durch das RKI (Robert-Koch-Instutit). Üblicherweise erfolgt kurz darauf die Reisewarnung für die jeweilige(s) Region/Land. Die Reisewarnung gilt ab dem 24.10.2020 - 00.00 Uhr.

Bei Einreise nach Deutschland aus einem Risikogebiet innerhalb der letzten 14 Tage gilt:

  • Sie sind verpflichtet sich nach der Einreise in Deutschland unmittelbar an ihren Zielort begeben.
  • Bei der Einreise aus einem Risikogebiet gilt außerdem eine Pflicht sich testen zu lassen.
  • Sie sind verpflichtet sich häuslich für 14 Tage bzw. bis ein negatives Testergebnis (Hinweise siehe unten!) vorliegt, abzusondern. Sie sind ebenso verpflichtet das negative Testergebnis den zuständigen Behörden, i.d.R. Gesundheitsamt, auf Anforderung nachzuweisen.
  • Sie sind verpflichtet sich per E-Mail oder Telefon bei der für Sie zuständigen Behörde, i.d.R. Gesundheitsamt am Wohnort/Unterkunft melden. Hier finden Sie Ihr zuständiges Gesundheitsamt tools.rki.de/PLZTool

Negatives Testergebnis

Der Nachweis muss durch ein ärztliches Zeugnis erbracht werden. Der molekularbiologische Test auf Vorliegen einer Infektion darf höchstens 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein.

Der Test muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union vorgenommen worden sein. Molekularbiologische Teste (PCR-Teste) werden derzeit grundsätzlich aus allen Staaten der Europäischen Union akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Test selber zahlen müssen!

Alternativ kann der Test nach Einreise im Heimatort erfolgen!

Der Test ist für Reisende aus Risikogebieten innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise kostenlos. Sie können bei der ärztlichen Terminservicestelle unter der Nummer 116 117 erfahren, wo genau bei Ihnen vor Ort ein Test durchgeführt werden kann.

Das Testergebnis muss - unabhängig davon, ob der Test vor oder nach Einreise erfolgte - für mindestens 14 Tage nach Einreise aufbewahrt werde. Es muss dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorgelegt werden.

Ein negatives Testergebnis führt in den meisten Bundesländern dazu, dass keine häusliche Quarantäne mehr erforderlich ist. In bestimmten Ländern ist dafür jedoch ein Wiederholungstest nach einigen Tagen notwendig. Bitte klären Sie dies mit Ihrem zuständigen Gesundheitsamt ab. Der zweite verpflichtende Test kann mögliche Zusatzkosten verursachen, welche Sie selbst zu tragen haben. 

Positives Testergebnis

Ein positives Testergebnis führt dazu, dass die betroffene Person sich für 10 Tage in Isolierung begeben muss. Die Meldung des positiven Testes erfolgt automatisch. Für Tests, die in Deutschland durchgeführt werden, besteht eine sogenannte Labormeldepflicht.

Das heißt: Die Labore müssen positive Testergebnisse dem zuständigen Gesundheitsamt melden.

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